Was Sie über mein Honorar und die Abrechnung wissen sollten.

Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der regel anstandslos von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, sofern eine entsprechende Indikation vorliegt. Damit unterscheidet sich eine psychotherapeutische Behandlung nicht von anderen medizinischen Leistungen, die Versicherte berechtigt sind in Anspruch zu nehmen.

Private Krankenversicherungen sowie die Beihilfe erstatten in aller Regel die Kosten vollständig. Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung jedoch von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung geschlossen haben. Gerne bin ich Ihnen dabei behilflich abzuklären, welche Bedingungen Ihre Krankenversicherung stellt und übernehme die hierfür notwendigen Formalitäten.

Das Honorar für Psychotherapie bei privat Versicherten ist in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) geregelt.

Für Selbstzahler gilt ebenfalls die GOP.

Paarberatungen und -therapien sind grundsätzlich aus dem Leistugnskatalog der Krankenversicherungen ausgenommen und müssen daher leider selbst bezahlt werden.